Die kostenlosen Betreuungskurse beinhalten oftmals eine Gesamtdauer von 20 Stunden. Unsere Qualifizierungsmaßnahme zur Betreuungskraft beinhaltet die gesetzlich erforderliche Stundenanzahl (mindestens 160 Stunden) und die gesetzlich erforderlichen Inhalte (SGB XI, § 43b, Qualifizierung nach den Richtlinien von § 53 c). Sie erhalten zum Abschluss ein Zertifikat.
Ja, durch die Gesetzesänderung zum 01. Januar 2017 werden wieder vermehrt Betreuungskräfte gesucht und eingestellt.
In stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
Das variiert je nach Bedarf und Größe der Pflegeeinrichtung: von geringfügig beschäftigt bis hin zur Vollzeitstelle
Das variiert je nach Bedarf und Größe der Pflegeeinrichtung. Manche Einrichtungen bieten Beschäftigung und Aktivierung bis in die späten Abendstunden und auch an den Wochenenden an.
Der aktuelle Mindeststundenlohn ist 10,55 € (alte Bundesländer) bzw.10,05 € (neue Bundesländer); Stand: November 2018 (Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche, gültig vom 01. November 2017 bis April 2020). Bitte beachten Sie: es handelt sich um Bruttobeträge.
Die Lohnkosten von Betreuungskräften werden von den Pflegekassen finanziert. Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber rechnet Ihre Lohnkosten mit den Pflegekassen ab und bekommt diese komplett zurückerstattet. Refinanziert werden von den Pflegekassen nur die nach den Richtlinien von § 53 c aus- und fortgebildeten Betreuungskräfte.
Ja, aktive Betreuungskräfte müssen pro Kalenderjahr 16 Stunden Fortbildung nachweisen.
Nein, wenn Betreuungskräfte ein Kalenderjahr nicht tätig sind, so müssen sie für dieses Kalenderjahr keine Fortbildung nachweisen. Ihre Qualifikation zur Betreuungskraft bleibt bestehen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten: Sie können selbst zahlen (Ratenzahlung möglich) oder eine Pflegeeinrichtung finanziert Ihnen die Maßnahme (komplett oder in Anteilen). Bei bestimmten Voraussetzungen kann die Maßnahme durch z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter oder durch die Rentenkassen finanziert werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Bildungseinrichtung und die Maßnahme nach einem bestimmten Verfahren (nach AZAV) zertifiziert sind. Die Caritas-Akademie für Gesundheitsberufe Saar gGmbH ist nach AZAV zertifiziert und die Maßnahme auch.
Nein, examinierte Pflegekräfte (3 Jahre Ausbildung) müssen keine Qualifizierung zur Betreuungskraft absolvieren (Richtlinien nach § 53 c).