Modul 1
Praktische Ausbildung begleiten und gestalten …
... und die Mitarbeiter von Morgen gewinnen!
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In der Tätigkeit der Praxisanleitung arbeiten Sie eng in Kooperation mit der Pflegeschule. Sie begleiten und gestalten maßgeblich die praktische Ausbildung und tragen damit auch zur eigenen Personalgewinnung bei.
Die Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter*in ist seit 2020 mit 300 Stunden gesetzlich geregelt.
Alle bis zum 31. Dezember 2019 erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildungen zur Praxisanleitung mit 200 Stunden werden auch zukünftig anerkannt. Das bedeutet: eine Nachqualifizierung von 100 Stunden ist nicht notwendig.
Die Weiterbildung wird auf der Grundlage der "Verordnung zur Durchführung der Weiterbildung - Praxisanleiterin oder Praxisanleiter für Gesundheitsfachberufe" (vom 27.09.2005, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 02.August 2018) durchgeführt. Zurzeit wird die Verordnung überarbeitet und angepasst.
Seit 2020 müssen Praxisanleiter*innen jährlich 24 Stunden pädagogische Fortbildungen nachweisen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!